Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma blenemann GmbH

§ 1 Allgemeines

1.1.Die Firma blenemann GmbH liefert ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.2.Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.

Unternehmer sind dagegen jede natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt

1.3.Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder diesen durch Übersendung der Ware nachkommen. Abweichende mündliche Abreden existieren nicht.

§ 2 Verkaufspreise

2.1.Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2.Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Skonto

3.1.Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit dem Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 3 Tage – sofern der Geschäftssitz des Bestellers in Deutschland liegt – und 10 Tage – sofern der Geschäftssitz des Bestellers im Ausland liegt – nach der Abgabe des Rechnungsschreibens zur Post sofort zahlungsfällig und ohne jeden Abzug spätestens zum in der Rechnung angegebenen letzten Zahlungstermin an uns zu bezahlen.

3.2.Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ohne Mahnung mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 5,00 € zu berechnen.

3.3.Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unseren Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig, sofern sie die bereits ausgelieferte Ware betreffen. Zur weiteren Lieferung sind wir dann nur noch gegen Vorauskasse verpflichtet.

3.4.Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Ein Skontoabzug kann nur anerkannt werden, wenn die Zahlung zum vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt bei uns eingegangen ist.

§ 4 Lieferzeit, höhere Gewalt

4.1.Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.2.Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen denZeitraum von 4 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch, wenn vom Käufer einzelne Rechnungen bezahlt sind. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

5.2.Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln

5.3. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren ohne Nachweis Abschläge bis zu 30 % vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.

§ 6 Gewährleistung

6.1.Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

6.2.Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Mängelansprüche des Käufers in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

6.3.Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

6.4.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

6.5.Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung

7.1.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gegenüber Ziffer 6 – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

7.2.Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.

7.3.Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Verhaftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Ziff. 7.1. ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser Bedingungen ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Vertragspflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

7.4.Im Falle der von uns nicht zu vertretenden Nebenpflichtverletzungen ist das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Nebenpflichtverletzungen, die in der Lieferung neu hergestellter mangelfreier Sachen bestehen.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1.Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2.Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Duisburg.

8.3.Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und im Mahnverfahren ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Vermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Geschäftssitz in Duisburg zuständig ist.

8.4.Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

8.5.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.